Es ist das Wissen über die Praxis des Strafverfahrens und zu erwartende Konsequenzen, was über die Qualität von Beratungen unterscheidet.
Im Zentrum unserer Tätigkeit steht die Arbeit des Strafverteidigers in allen Verfahrensstadien, auch in Hauptverhandlungen und Revisionsverfahren. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen in Haftsachen und bei Zwangsmaßnahmen wie Durchsuchungen oder Beschlagnahme. Hierbei nutzen wir die hervorragenden gewachsenen Verbindungen von Prof. Dr. Holger Matt zu anderen spezialisierten Strafverteidigerkollegen national und weltweit.
Wir vertreten die Interessen von Geschädigten, d.h. Opfern von Straftaten, und anderen Beteiligten, beispielsweise Unternehmen, die von Einziehung betroffen sind, oder begleiten unsere Mandanten als Zeugenbeistand.
Eine spezifische Mandantengruppe sind Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft, die mit oft unberechtigten straf- und berufsrechtlichen Vorwürfen konfrontiert sind.
Ein breites Feld unserer Tätigkeit ist die strafrechtliche und strafprozessuale Beratung von Unternehmen und die rechtlich mögliche Koordination von allgemeiner Interessenwahrnehmung (einer Gesellschaft und/oder eines Konzerns) und Strafverteidigung einzelner Personen (z.B. Vorstand, Geschäftsführer oder sonstiger leitender Angestellter). Bei allen außerstrafrechtlichen Fragen arbeiten wir selbstverständlich mit spezialisierten Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern zusammen.